AGB


Allgemeine Geschäftsbedingungen


1 Allgemeines

Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten grundsätzlich für alle Lieferungen und Leistungen der Fa. {s}eibel Laborbedarf.
Andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Abweichungen sind nur gültig, wenn sie ausdrücklich schriftlich von uns bestätigt werden. Mündliche, telefonische und durch Vertreter getroffene Vereinbarungen erlangen nur Gültigkeit durch schriftliche Bestätigung.
Wird einer Auftragsbestätigung nicht innerhalb 2 Tagen widersprochen bzw. die gelieferte Ware angenommen, gilt dies als Anerkennung unserer Bedingungen.
www.seibel-laborbedarf.de und alle anderen Auftritte im Internet sind Bestandteil von {s}eibel Laborbedarf.
{s}eibel Laborbedarf ist jederzeit berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern.

2 Angebote

Unsere Angebote sind freibleibend hinsichtlich Preis, Menge, Liefermöglichkeiten und Lieferzeiten.

3 Katalog

Übergebene Unterlagen, Angebote, Datenblätter usw. dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht oder vervielfältigt werden oder anders als für den vereinbarten Zweck verwendet werden.

4 Zugesicherte Eigenschaften

Zeichnungen, Abbildungen, Maße und Gewichte sind nur annähernd maßgebend. Alle Angaben in Katalog, Schreiben, Angebot, Auftragsbestätigung, Rechnungen, Datenblättern und auf der Verpackung gelten für uns als unverbindlich.

5 Preise

Die Preise verstehen sich rein netto ab Lager Albersweiler in Euro. Kosten für Verpackung und Fracht gehen zu Lasten des Bestellers. Etwa notwendig werdende Preiserhöhungen bleiben vorbehalten. Für die Auswahl des günstigsten Versandweges übernehmen wir keine Haftung.

6 Auftragserteilung

Mündlich oder durch Datenfernübertragung erteilte Aufträge und Angebote werden erst dann rechtsverbindlich, wenn sie von uns bestätigt worden sind oder wenn wir die Ware an den Käufer übersandt haben. Besondere Wünsche oder Spezifikationen sind in jedem Auftrag zu wiederholen.
Einmal erteilte Aufträge können nur durch schriftliche Bestätigung von uns annulliert werden. In jedem Fall gehen die entstehenden Kosten zu Lasten des Bestellers.

7 Lieferung

Der Versand erfolgt stets auf Gefahr des Käufers. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Ware / Sendung die Lieferstelle von Fa. {s}eibel Laborbedarf verlässt. Fa. {s}eibel Laborbedarf liefert generell unfrei.
Sondervereinbarungen in Bezug auf Lieferkonditionen, wie z. B. „frei Haus" müssen schriftlich vereinbart werden. Die Transportkosten für Eil- bzw. Schnellservicelieferungen gehen zu Lasten des Käufers.
Unsere Lieferpflicht ruht, solange der Käufer mit einer Zahlung im Rückstand ist. Die Wahl des Versandweges und des Beförderungsmittels erfolgt nach unserem Ermessen.

8 Liefermenge

Bei Sonderanfertigungen, Bestellungen von Waren, die wir nicht in unserem Standardprogramm führen sowie bei Verbrauchsmaterialien wie Reagenzgläsern, Filter- und Testpapieren, Chemikalien, Reinigungs- und Desinfektionsmitteln, Verbandstoffen usw. gilt eine Abweichung von ± 10 %, bezogen auf die Bestellmenge als vereinbart. Minderlieferungen werden nicht rückerstattet; bei Mehrlieferungen behalten wir uns die Berechnung vor.

9 Lieferfrist

Alle Angaben von Lieferzeiten in unseren Angeboten sind annähernd und unverbindlich. Höhere Gewalt sowie unverschuldetes Unvermögen bei uns oder unseren Unterlieferanten berechtigen uns zu entsprechender Verlängerung der Lieferzeit oder zum Rücktritt vom Kaufvertrag, ohne dass dem Besteller dadurch Schadensersatzansprüche entstehen. Ansprüche des Bestellers auf Schadensersatz wegen verspäteter Lieferung sind ausgeschlossen, auch nach Ablauf einer vom Besteller etwa gesetzten Nachfrist. Der Rücktritt kann vom Besteller nur erklärt werden, wenn wir uns im Verzug befinden und innerhalb einer vom Besteller gesetzten, schriftlich angezeigten, angemessenen Nachfrist schuldhaft unserer Lieferpflicht nicht nachkommen.

10 Verpackung

Unsere Verpackungen entsprechen den Sicherheitsanforderungen der Verkehrsvorschriften. Die Lieferung erfolgt immer inklusive Herstellerverpackung. Weitere Verpackungen wählen wir nach den jeweiligen Erfordernissen aus. Mehrkosten, die aufgrund von zusätzlichen Verpackungen entstehen, werden gesondert in Rechnung gestellt.
Rückgabe von Verpackungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen sind nur nach vorheriger Rücksprache mit uns möglich.
Wir sind dem Dualen System Deutschland angeschlossen.

11 Datenschutz

Wir sind berechtigt, alle relevanten Daten über den Käufer - unter Beachtung der Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes - für unsere eigenen Zwecke zu verarbeiten und zu speichern.

12 Beanstandungen, Gewährleistungen und Haftung

{s}eibel Laborbedarf gewährleistet, dass die verkaufte Ware zum Zeitpunkt des Gefahrüberganges frei von Material- und Fabrikationsfehlern ist und die vertraglich zugesicherten Eigenschaften hat.
Endkunden
Der Käufer hat unverzüglich nach Erhalt der Ware zu prüfen, ob die Beschaffenheit und Menge den vertraglichen Vereinbarungen entspricht. Mängel, die bei der ordnungsgemäßen Prüfung der Ware feststellbar sind, und Lieferungen anderer als der bestellten Waren oder Mengen, müssen innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Waren beanstandet werden.
Versteckte Mängel sind sofort nach der Entdeckung anzuzeigen.
Unterlässt der Käufer die rechtzeitige Beanstandung, gilt die Ware - hinsichtlich Beschaffenheit und Menge - als vom Käufer akzeptiert.
Bei Reklamationen muss das Kaufdatum mit einer Rechnung nachgewiesen werden. Der reklamierte Artikel muss zusammen mit einer Kopie der Rechnung, ausreichend frankiert, eingeschickt werden.
Die Gewährleistung beschränkt sich auf diejenigen Mängel des Gerätes, die nicht auf natürlichen Verschleiß oder unsachgemäße Benutzung / Behandlung zurückzuführen sind.
Die Gewährleistung geht nach unserer Wahl auf Instandsetzung oder Ersatz des beanstandeten Gerätes. Zur Instandsetzung haben wir 3 mal die Möglichkeit. Anspruch auf Wandlung oder Minderung sind ausgeschlossen. Ersetzte Teile werden unser Eigentum.
Jede Gewährleistungspflicht erlischt, wenn vom Besteller oder Dritten Veränderungen oder Reparaturen am Gerät vorgenommen werden.
Irgendwelche Ansprüche wegen Liefermängel über die obigen Gewährleistungsansprüche hinaus werden hiermit ausdrücklich ausgeschlossen, insbesondere wird jede Haftung für mittelbare Schäden, die dem Besteller oder Dritten aus der Benutzung eines fehlerhaften Gerätes erwachsen, ausgeschlossen.
Werden Mängel innerhalb angemessener Frist nicht behoben, so hat der Käufer Anspruch auf Wandlung oder Minderung. Es gilt § 476a BGB.
Die Verjährungsfrist für die Sachmängelhaftung beträgt 2 Jahre.
Gewerbliche Kunden
Der Käufer hat unverzüglich nach Erhalt der Ware zu prüfen, ob die Beschaffenheit und Menge den vertraglichen Vereinbarungen entspricht. Mängel, die bei der ordnungsgemäßen Prüfung der Ware feststellbar sind, und Lieferungen anderer als der bestellten Waren oder Mengen, müssen innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt der Waren beanstandet werden.
Versteckte Mängel sind sofort nach der Entdeckung, spätestens aber sechs Monate nach Erhalt der Ware, anzuzeigen.
Unterlässt der Käufer die rechtzeitige Beanstandung, gilt die Ware - hinsichtlich Beschaffenheit und Menge - als vom Käufer akzeptiert.
Wir leisten 24 Monate ab Rechnungsdatum Gewähr für einwandfreies Arbeiten der von uns gelieferten Geräte. Die Gewährleistung beschränkt sich auf diejenigen Mängel des Gerätes, die nicht auf natürlichen Verschleiß oder unsachgemäße Benutzung / Behandlung zurückzuführen sind. Die Gewährleistung geht nach unserer Wahl auf Instandsetzung oder Ersatz des beanstandeten Gerätes. Zur Instandsetzung haben wir 3 mal die Möglichkeit. Anspruch auf Wandlung oder Minderung sind ausgeschlossen. Ersetzte Teile werden unser Eigentum.
Jede Gewährleistungspflicht erlischt, wenn vom Besteller oder Dritten Veränderungen oder Reparaturen am Gerät vorgenommen werden.
Irgendwelche Ansprüche wegen Liefermängel über die obigen Gewährleistungsansprüche hinaus werden hiermit ausdrücklich ausgeschlossen, insbesondere wird jede Haftung für mittelbare Schäden, die dem Besteller oder Dritten aus der Benutzung eines fehlerhaften Gerätes erwachsen, ausgeschlossen.
Die Einhaltung von Bau- und Sicherheitsbestimmungen aller Art (VDE, TÜV, Berufsgenossenschaft usw.) ist Angelegenheit des Bestellers.
Bei rechtzeitig beanstandeten Fehlmengen haben wir die Wahl zwischen Nachlieferung oder entsprechender Gutschrift.

13 Rücksendung

Endkunden
Wir garantieren ein Wiederrufs- bzw. Rückgaberecht gemäß §§ 355, 356 BGB. Die Rückgabefrist wird gewahrt durch das fristgerechte Absenden der Ware (Rechnungsdatum). Die Rücksendung muss uns unbedingt vorher gemeldet werden damit nicht unnötige Kosten entstehen!
Das Rückgaberecht ist nicht gültig für: Geräte die mit Datenträgern (Software) ausgeliefert werden und diese bereits geöffnet wurde! Darüber hinaus ebenfalls Waren die nicht mehr original verpackt sind oder für Beschädigte Waren. Ebenfalls kein Rückgaberecht besteht auf Waren die nicht vorrätig sind und direkt für den Kunden beim Lieferanten bestellt werden müssen und oder direkt vom Lieferanten beim Kunden angeliefert werden.
Gewerbliche Kunden
Rücksendungen bedürfen grundsätzlich unserer Zustimmung. Rücksendungen, auch von Lieferungen zur Ansicht, sind grundsätzlich frei an uns zu senden. Bei vereinbarter Rücksendung mangelfreier Ware ist eine Entschädigung von 15 % vom Rechnungsbetrag zu entrichten, die wir bei Erstellung der Gutschrift abziehen.
Bei berechtigter Rücksendung - z. B. von mangelhafter Ware - erhält der Kunde die Kosten für die Rücksendung - jedoch nur für den günstigsten Versandweg - erstattet.

14 Zahlungsbedingungen

Die Zahlungsbedingungen sind in der jeweiligen Auftragsbestätigung angegeben.
Generell beliefern wir Neukunden nur per Vorkasse.
Bei Zahlungen durch Überweisung oder Scheck ist die Zahlungsverpflichtung erst dann erfüllt, wenn der Rechnungsbetrag unserem Bankkonto gutgeschrieben ist.
Bei Zielüberschreitungen sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe von 15 %, mindestens jedoch in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu verlangen. Andere Forderungen bleiben davon unberührt.

15 Eigentumsvorbehalt

Alle von uns gelieferten Waren bleiben unser Eigentum, bis der Käufer seine gesamten Verbindlichkeiten aus den gegenseitigen Geschäftsbeziehungen bezahlt hat.
Bei der Verarbeitung der von uns gelieferten Waren durch den Käufer gelten wir als Hersteller und erwerben Eigentum an den neu entstehenden Waren. Alle Forderungen aus dem Verkauf von Waren, an denen uns Eigentumsrechte zustehen, tritt der Käufer schon jetzt im Umfang unseres Eigentumsanteils an den verkauften Waren, zur Sicherung an uns ab.
Der Käufer hat uns jede Beeinträchtigung unserer Rechte an der in unserem Eigentum stehenden Ware, insbesondere Pfändungen und sonstige Beschlagnahmen, unverzüglich mitzuteilen. Kommt der Käufer seinen Verpflichtungen uns gegenüber nicht in vollem Umfang nach, so muss er auf Verlangen die Ware an {s}eibel Laborbedarf herausgeben, ohne dass wir vom Vertrag zurücktreten.

16 Unverbindliche Beratung

Wir beraten unsere Kunden nach bestem Wissen im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten. Rechtliche Verbindlichkeiten jeder Art können daraus nicht abgeleitet werden.

17 Gesetzliche Vorschriften

Der Verkäufer bescheinigt nach bestem Wissen, dass seine Erzeugnisse unter Einhaltung der geltenden Vorschriften hergestellt werden. Der Verkäufer übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für die Einhaltung dieser Vorschriften und Gesetze nach Auslieferung der Erzeugnisse aus seinem Betrieb. Geltende nationale oder internationale Gesetze oder Vorschriften bezüglich des Umgangs mit den Erzeugnissen, einschließlich Transport, Verarbeitung oder Handel, sind durch den Käufer einzuhalten.

18 Einsatz der Erzeugnisse durch den Käufer

Die Erzeugnisse des Verkäufers sind zum Zweck der Laborforschung bestimmt und dürfen nicht zu anderen Zwecken eingesetzt werden.
Diese anderen, nicht gestatteten Einsatzzwecke umfassen u. a. Einsätze in der in-vitro-Diagnostik, in der Herstellung von Nahrungsmitteln, pharmazeutischen Produkten, medizinischen Vorrichtungen, kosmetischen Erzeugnissen für Mensch oder Tier sowie zu gewerblichen Zwecken. Der Käufer anerkennt, dass die Erzeugnisse nicht auf Sicherheit und Wirksamkeit in Nahrungsmitteln, pharmazeutischen Produkten, medizinischen Vorrichtungen, Kosmetika sowie bei gewerblichen oder anderen Einsatzzwecken geprüft wurden.
Die Kennzeichnung erfolgt sehr sorgfältig und nach bestem Wissen. Trotzdem obliegt es dem Käufer zu überprüfen, ob die Kennzeichnung - insbesondere bei Chemikalien - mit dem Inhalt übereinstimmt.
Der Käufer erklärt und gewährleistet dem Verkäufer ausdrücklich, dass er die von dem Verkäufer bezogenen Erzeugnisse und / oder mit Hilfe der von dem Verkäufer bezogenen Erzeugnisse hergestellten Materialien ordnungsgemäß testen, einsetzen und herstellen wird und dass er dabei gemäß der bei Fachleuten auf diesem Gebiet üblichen Praktiken vorgehen und sämtliche jetzt und in Zukunft geltenden Gesetze und Bestimmungen einhalten wird. Der Käufer ist sich der Tatsache bewusst, dass die Erzeugnisse des Verkäufers vorwiegend zu Forschungszwecken bestimmt sind und daher möglicherweise nicht auf der Liste toxischer Substanzen gemäß dem geltenden Recht für toxische Substanzen stehen. Der Käufer übernimmt die Verantwortung sicherzustellen, dass die von dem Verkäufer bezogenen Erzeugnisse für einen Einsatz gemäß der für toxische Substanzen geltenden Gesetze zugelassen sind.
Es ist Sache des Käufers, bestehende Risiken und Gefahren zu überprüfen und alle weiteren, gegebenenfalls erforderlichen Forschungsarbeiten durchzuführen, um sich bezüglich der Gefahren zu informieren, die sich aus dem Einsatz der vom Verkäufer bezogenen Erzeugnisse ergeben könnten. Es ist darüber hinaus die Aufgabe des Käufers, seine Mitarbeiter und sein Hilfspersonal (Reinigungskräfte, Transportarbeiter usw.) bezüglich der mit dem Einsatz oder der Handhabung der Erzeugnisse möglicherweise verbundenen Risiken und Gefahren zu warnen. Der Käufer verpflichtet sich, gegebenenfalls durch den Verkäufer mitgelieferte Anweisungen bezüglich des Einsatzes der Erzeugnisse einzuhalten und die Erzeugnisse auf keinerlei Weise unsachgemäß zu verwenden. Sofern die von dem Verkäufer bezogenen Erzeugnisse umgepackt, umetikettiert oder als Ausgangsmaterialien bzw. Komponenten für andere Erzeugnisse eingesetzt werden müssen, überprüft der Käufer die durch den Verkäufer gemachten Inhaltsangaben zu den Erzeugnissen. Keinerlei von dem Verkäufer bezogene Produkte dürfen als Nahrungsmittel, pharmazeutische Produkte, Zwischenprodukte und Komponenten, medizinische Vorrichtungen oder Kosmetika betrachtet werden.

19 Erklärung des Käufers - Schadensfreistellung

Der Käufer erklärt und gewährleistet, dass er sämtliche gemäß der vorliegenden Verkaufs-und Lieferbedingungen bestellten Produkte und Erzeugnisse gemäß der Bestimmungen „Einsatz der Erzeugnisse durch den Käufer" verwenden wird und dass ein derartiger Einsatz der Produkte und Erzeugnisse keinerlei Verstoß gegen geltende Gesetze oder Bestimmungen darstellt. Der Käufer verpflichtet sich, den Verkäufer, dessen Mitarbeiter, Beauftragte, Rechtsnachfolger, offizielle Vertreter zu entschädigen bzw. schadensfrei zu stellen, sofern es zu rechtlichen Verfahren, Verlusten, Ansprüchen, Forderungen, Haftungsfällen, Kosten und Aufwendungen (einschließlich Kosten für Rechtsberatung und Buchhaltung) kommt, denen der Verkäufer sich als Ergebnis von Ansprüchen gegen ihn aus Fahrlässigkeit, Nichteinhalten der Gewährleistung, Haftung aus unerlaubter Handlung, Vertrag oder anderen Rechtsgründen ausgesetzt sieht, die der Käufer, seine Vertreter und Beauftragten, seine Mitarbeiter oder Rechtsnachfolger sowie seine Kunden, Endverbraucher, Hilfspersonal oder andere Dritte geltend machen und die sich direkt oder indirekt aus dem Einsatz der Erzeugnisse des Verkäufers oder aus der Nichterfüllung der in den vorliegenden Bedingungen enthaltenen Verpflichtungen durch den Käufer ergeben. Der Käufer hat den Verkäufer innerhalb von 5 Tagen ab dem Zeitpunkt zu informieren, da er selbst Kenntnis von Unfällen oder Zwischenfällen mit den Erzeugnissen des Verkäufers erlangt hat, welche zu Personen- oder Sachschäden geführt haben; der Käufer ist gehalten, bei der Aufklärung und der Bestimmung der Ursachen für derartige Unfälle in vollem Umfange mit dem Verkäufer zusammenzuarbeiten; er hat diesem sämtliche Erklärungen, Berichte und Tests zur Verfügung zu stellen, die durch den Käufer abgegeben bzw. durchgeführt wurden bzw. die dem Käufer durch andere verfügbar gemacht wurden. Die Übergabe derartiger Informationen an den Verkäufer sowie die Prüfung derartiger Informationen bzw. Berichte über Zwischenfälle durch den Verkäufer begründet auf keinen Fall irgendeine Mutmaßung bezüglich einer möglichen Haftung des Verkäufers für derartige Unfälle oder Zwischenfälle.

20 Technische Unterstützung

Auf Ersuchen des Käufers kann der Verkäufer nach seinem eigenen Ermessen eine technische Unterstützung und Unterweisung im Hinblick auf seine Erzeugnisse bieten.
Der Verkäufer gibt bezüglich der technischen Unterstützung bzw. Unterweisung durch den Verkäufer oder seine Mitarbeiter keinerlei ausdrückliche oder implizite Gewähr gleich welcher Art, einschließlich einer konkludenten Garantie für die Marktfähigkeit oder die Eignung des Produkts zu bestimmten Zwecken. Anregungen des Verkäufers bezüglich des Einsatzes, der Auswahl, der Anwendung oder der Eignung der Erzeugnisse sind nur dann als ausdrückliche Gewährleistung zu betrachten, wenn sie schriftlich und chargenbezogen ausdrücklich als solche bezeichnet werden und diese Bestätigung die Unterschrift eines offiziellen Vertreters oder eines anderweitig autorisierten Vertreters des Verkäufers trägt.

21 Verschiedenes

Unterlässt es der Verkäufer, einzelne Bestimmungen in dem Auftrag des Käufers streng anzuwenden oder einzelne, ihm aus den vorliegenden Verkaufs- und Lieferbedingungen erwachsende Rechte auszuüben, so bedeutet dies keinen Verzicht des Verkäufers auf sein Recht, in der Folge derartige Bedingungen streng anzuwenden bzw. derartige Rechte auszuüben. Sämtliche Rechte und Rechtsmittel gemäß des Auftrags des Käufers verstehen sich kumulierend und kommen zu weiteren Rechten und Rechtsmitteln hinzu, welche dem Verkäufer von Gesetzes wegen oder nach der allgemeinen Billigkeit zustehen. Sofern ein Fehler oder ein Verstoß durch den Käufer hingenommen wird, hat dies schriftlich zu erfolgen und gilt nicht als Hinnahme weiterer Fehler oder Verstöße bzw. einer Wiederholung desselben Fehlers oder Verstoßes.
Die Überschriften der einzelnen Absätze dienen lediglich der einfacheren Lektüre; sie sind nicht Bestandteil der Verkaufs- und Lieferbedingungen und haben auch keinen Einfluss auf deren Auslegung.

23 Anzuwendendes Kaufrecht

Das Vertragsverhältnis unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Internationale Rechtsvorschriften über den internationalen Warenkauf finden keine Anwendung.

24 Erfüllungsort

Erfüllungsort für die Lieferungen ist Albersweiler / Pfalz. Erfüllungsort für die Verpflichtungen des Käufers, insbesondere für die Zahlung, ist ebenfalls Albersweiler / Pfalz.

25 Gerichtsstand

Soweit gesetzlich zulässig, ist Landau / Pfalz ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis sich ergebenden Streitigkeiten.

26 Wirksamkeit einzelner Bestimmungen

Sollten einzelne dieser Bestimmungen unwirksam sein, so wird die Gültigkeit der anderen Bestimmungen hierdurch nicht berührt.

{s}eibel Laborbedarf Albersweiler Stand: Januar 2005